Update-Pflicht für Hersteller
Seit dem 01.01.2022 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das die Verbraucher in verschiedenen Bereichen im Bezug auf Hard- und Software besser schützen soll. Zu den Änderungen gehören unter anderem eine Update-Pflicht für Hersteller digitaler Produkte. Diese sind ab dem 1. Januar 2022 dazu verpflichtet Software-Updates bereitzustellen. Unter diese Regelung fallen unter anderem Fitnesstracker, TV-Geräte, Smartphones und Tablets, aber auch reine Digitalprodukte wie Apps, E-Books oder Streamingdienste. Das Gesetz ist Teil eines Pakets, mit dem die Bundesregierung zwei EU-Verordnungen umsetzt. Für die IT-Sicherheit der Geräte sind regelmäßige Updates wichtig.
12 Monate statt 6 Monate Gewährleistung ab Kauf
Das neue Gesetz verlängert unter anderem die Gewährleistungspflicht von Verkäufern gegenüber Verbrauchern um 6 Monate auf insgesamt 12 Monate. Das bedeutet, dass Sie als Händler 12 Monate nachweisen können müssen, dass das Gerät bei der Auslieferung in einwandfreiem Zustand war. Gerade in diesem Bereich kann Sie toolstar®-Software tatkräftig unterstützen. Denn der Nachweis lässt sich nur dann erbringen, wenn Sie ein unabhängiges Dokument haben das den Zustand bei der Auslieferung bestätigt.
Ihre Vorteile im Bereich Gewährleistung mit toolstar®testLX und toolstar®testWIN
Mit toolstar®testLX und toolstar®testWIN können Sie Geräte nachweisbar testen. Alle Tests erstellen automatisch Protokolle über die Vorgänge wie zum Beispiel Systemübersichten und Testresultate. Damit können Sie zu jeder Zeit nachweisen, dass das Gerät an diesem Tag in einwandfreiem Zustand war. Die Nachweispflicht ist ab dann auf der Seite Ihres Kunden. Das bringt Sie in eine deutlich bessere Verhandlungsposition, falls es um eine Gewährleistungsanfrage Ihres Kunden geht. Denn durch Ihre Prüfprotokolle hat der Kunde die Pflicht und Sie können entscheiden, wie Sie damit umgehen. Geben Sie die Gewährleistung oder nicht? Egal was Sie tun, mit den Testprotokollen haben Sie immer die bessere Position in solchen Gesprächen.
Viele Gewährleistungsanfragen Ihrer Kunden können Sie bereits abwehren, wenn Sie die Protokolle von toolstar®testLX oder toolstar®testWIN bereits bei der Auslieferung oder beim Verkauf des Geräts beilegen. Damit zeigen Sie dem Kunden, dass das Gerät getestet wurde und ordentlich funktioniert. Das ist guter Service und zeitgleich verschieben Sie die Nachweispflicht von Ihnen zum Kunden.
Der ganze Artikel: Update-Pflicht für Smartphones und Co.
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